Zur Wahrung notwendiger Kontrollmöglichkeiten, die u.a. für die
Strafverfolgung oder das Versicherungswesen erforderlich sind, können
die zur Annahme unterschiedlicher Identitäten verwendeten Pseudonyme
jedoch nicht willkürlich gewählt werden, sondern werden aus
bestehenden Zertifikaten glaubwürdiger Instanzen abgeleitet. So ist es
einer als zuverlässig eingestuften Verwaltungsbehörde möglich, ein vom
Bürger selbst generiertes, kryptografisches Zertifikat - seinem
digitalen Ausweis in Form eines asymmetrischen Schlüsselpaares - zu
signieren und seine Identität damit amtlich zu beglaubigen. Der
Inhaber des Zertifikates verfügt somit über ein vertauenswürdiges
Dokument, mit dem er sich gegenüber anderen Institutionen anonym und
ohne Nennung persönlicher Daten ausweisen kann. Sich anonym
auszuweisen ist dabei weder ein Widerspruch in sich selbst noch ein
Novum der digitalen Welt. Ein Anwendungsbeispiel fände sich in der
Ausstellung eines Führerscheines, auf dem nur ein Bild des Absolventen
versehen mit dem Beglaubigungsstempel einer vertrauenswürdigen
Ausgabestelle vorzufinden ist. Eine Verkehrskontrolle könnte
zweifelsfrei die Fahrerlaubnis anhand des Bildes des Inhabers
feststellen ohne weitere personenbezogene Daten zu erlangen.
Matthias Bernauer, 20. Januar 2005